22.3.2023
Die nicht bezahlte Rechnung des Zahnarztes
Die Notwendigkeit eines strukturierten Forderungseinzugs ist in Zeiten einer sich zunehmend verschlechternden
Zahlungsmoral aktueller denn je. Dabei geht es im Grundsatz um den Einzug von Forderungen aller Art, hier
vorrangig um den Einzug von Geldforderungen aus
zahnärztlichen Behandlungsverträgen.
Das Inkasso von Ansprüchen aus Behandlungsverträgen und der danach erfolgten ärztlichen Leistungen von Zahnärzten
und Ärzten wird immer dann erforderlich, wenn der Patient nach Zugang der Liquidation nicht bezahlt, obwohl er
möglicherweise bereits eine Erstattung der Behandlungskosten von seiner privaten Krankenversicherung erhalten
hat.
Die Rechnung des
Zahnarztes an seinen Patienten
für durchgeführte Privatleistungen besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob der Patient eine Kostenerstattung
von seiner privaten Krankenversicherung oder der Beihilfestelle erwarten oder verlangen kann. Eine formrichtig
erstellte Rechnung ist entweder zur sofortigen Zahlung oder auch zu einem bestimmten Zahlungstermin fällig.
Nach einer schriftlichen Mahnung muss in solchen Fällen ein systematischer Forderungseinzug durchgeführt werden,
der zunächst die außergerichtliche und anschließend erforderlichenfalls auch gerichtliche Geltendmachung der
Zahlungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Schuldner umfasst.
Inkasso
Der gesamte Vorgang läuft unter dem Begriff
Inkasso für Zahnärzte.
Er beinhaltet im Anschluss an die Titulierung auch den Einzug der Rechnung durch die Durchführung von
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach vorheriger Prüfung der wirtschaftlichen Bonität (Zahlungsfähigkeit) des
Patienten. Mit Hilfe von
SCHUFA-Auskünften
ist es dann auch möglich, einen eventuell untergetauchten Schuldner zu suchen und seinen aktuellen Wohnort
oder Aufenthaltsort zu recherchieren.
Im Gegensatz zum Forderungseinzug durch ein Inkassounternehmen
ist die Beauftragung eines Anwalts wesentlich kostengünstiger, da das Honorar der Rechtsanwälte zum einen
gesetzlich geregelt ist, und da zum anderen ein seriöser Rechtsanwalt keine Erfolgsprovision verlangt.
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